Allgemeine Vermietbedingungen 2019
§ 1. Miete
- Die Harald Fischer & Markus Flender GbR bietet Mietfahrzeuge für Veranstaltungen wie Trackdays, Touristenfahrten, Events, SportsCar-Touren u.s.w.an.
- Die Fahrzeuge sind Harald Fischer & Markus Flender GbR überprüft und werden vollgetankt in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, gereinigt an den Mieter übergeben. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug unverzüglich an Harald Fischer & Markus Flender GbR (siehe 4.). Harald Fischer & Markus Flender GbR wird im Anschluss an die Rückgabe die Fahrzeuge überprüfen. Wenn diese nicht vollgetankt (Benzin mit 98 Oktan) zurückgegeben werden, wird Harald Fischer & Markus Flender GbR dem Mieter pro Liter Kraftstoff 3,- € separat berechnen (gilt nur bei Basic-Paketen). Bei starker Verschmutzung des Fahrzeugs (insbesondere des Innenraums) hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen, die ihm durch Harald Fischer & Markus Flender GbR aufgegeben werden. Für liegengelassene Objekte in den Fahrzeugen übernimmt Harald Fischer & Markus Flender GbR keine Haftung!
- Bucht der Mieter das Fahrzeug nicht für einen
gesamten Tag, hat die Rückgabe wie folgt zu erfolgen:
- Bei Buchung eines 84 km Pakets hat die Rückgabe 2 Stunden nach der Übergabe durch Harald Fischer & Markus Flender GbR zu erfolgen.
- Bei Buchung eines 126 km Pakets hat die Rückgabe 4 Stunden nach der Übergabe durch Harald Fischer & Markus Flender GbR zu erfolgen.
- Die Fahrzeuge sind immer (vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache) bis spätestens 20:00 Uhr an Harald Fischer & Markus Flender GbR zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe wird Harald Fischer & Markus Flender GbR dem Mieter eine gesonderte Gebühr in Höhe von 15 % der gebuchten Leistung berechnen.
- Die Fahrzeuge sind für den Gebrauch sowohl auf der Nürburgring Nordschleife, Nürburgring Grand Prix Strecke, Fahrsicherheitszentrum, Spa-Francorchamps und den öffentlichen Abschnitten bestimmt. Die Fahrzeuge sind sachgerecht und vorausschauend einzusetzen. Kosten für Benzin und Streckengebühren sind durch den Mieter zu zahlen. Der Mieter wird alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anmietung und insbesondere die Regelungen der StVO beachten. Bußgelder, Strafen o.ä. die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen, hat der Mieter zu zahlen.
- Die Überlassung des gemieteten Fahrzeugs an Dritte ist nicht gestattet. Mieter und mithin berechtigter Fahrer ist/sind nur die im Vertrag bezeichnete(-n) Person(-en). Harald Fischer & Markus Flender GbR behält sich vor, nach eigenem Ermessen (z.B. bei entsprechenden Wetterbedingungen, Fahrerfähigkeiten, Fahrzeugverfügbarkeit etc.) dem Mieter ein alternatives Fahrzeug anzubieten; über einen Fahrzeugwechsel ist der Mieter unverzüglich zu informieren. Eine mögliche positive Differenz zwischen dem gebuchten Fahrzeugpreis und dem Preis des tatsächlich genutzten Fahrzeugs wird dem Mieter erstattet . Ein Fahrzeugwechsel durch Harald Fischer & Markus Flender GbR berechtigt den Mieter zur Kündigung des Vertrages. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten des Mieters werden von Harald Fischer & Markus Flender GbR nicht erstattet.
- Der Mieter hat während der Fahrt die Anzeigen des Fahrzeugs, insbesondere Motor-, Öl- und Wassertemperatur zu kontrollieren. Sobald der Mieter während des Gebrauchs des Fahrzeuges einen Defekt bemerkt ist dieser unverzüglich Harald Fischer & Markus Flender GbR anzuzeigen. Jeder Verdacht einer Funktionsstörung ist Harald Fischer & Markus Flender GbR ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, ein Weiterfahren kann das Fahrzeug erheblich beschädigen. Ein Überdrehen des Motors, durch unsachgemäßes schalten o.ä. erfordert die Überprüfung des technischen Zustands des Motors; der Mieter verpflichtet sich, für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
- Das Fahrzeug ist sachgerecht einzusetzen; Harald Fischer & Markus Flender GbR behält sich in Fällen unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. Driften, Burn-Out etc.) vor, den Mieter abzumahnen bzw. bei einer Wiederholung sowie einem grob unsachgemäßen Gebrauch, die Weiternutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Eine Erstattung der Gelder für die gebuchte Nutzung des Fahrzeugs erfolgt in solchen Fällen nicht. Für Schäden sowie überdurchschnittlichen Verschleiß des Fahrzeugs (insb. auch der Reifen und Bremsen) die auf einem unsachgemäßen Gebrauch beruhen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
- Bei der Vereinbarung von Kilometerpaketen findet eine Erstattung oder Gutschrift bei nicht genutzten Kilometern innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht statt. Hiervon ausgenommen ist allein der Fall, dass aufgrund frühzeitiger Schließung der Rennstrecke / Veranstaltung wegen Drittverschuldens oder höherer Gewalt keine zeitliche Möglichkeit bestand, die gebuchte Leistung abzurufen. In diesem Fall werden die nicht gefahrenen Kilometer in Form eines Gutscheins gutgeschrieben oder können zu 50% des Geldwertes erstattet werden.
§ 2. Kostenübernahme bei der Nutzung eines Mietwagens
- 1.Der Mieter verpflichtet sich einverstanden, für alle internen/externen Schäden, Diebstahl oder mechanische Defekte (z.B. Kupplung) zu haften, die während der Mietzeit des Fahrzeugs auftreten und die auf Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies gilt unabhängig davon welches Auto reserviert wurde. Ebenso für alle Reparaturkosten oder Kostenvoranschläge von Dritten. Der Mieter akzeptiert eine Einstandspflicht in folgendem Umfang:
•Bei Trackdays auf beliebiger Strecke oder Touristenfahrten auf der Nürburgring-Nordschleife gilt eine Netto SB des Mieters von Euro 49.990,00. Die Harald Fischer & Markus Flender GbR bietet an, die SB durch Zuzahlung um ca. 50 % zu reduzieren.
- Die Pflicht des Mieters zum Ersatz von Schäden besteht unabhängig von Vorstehendem maximal nur im Umfang des Betrages des tatsächlichen Schadens bzw. im Umfang der gewöhnlich eintretende Wertminderung; dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, den Nichteintritt des Schadens aufgrund fahrlässigen Handels oder unsachgemäßen Gebrauchs nachzuweisen. Der Mieter steht ebenfalls das Recht zu, nachzuweisen, dass eine Wertminderung in einem wesentlich geringeren Umfang eingetreten ist. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem. Durch einen gezahlten Schadenersatz erwirbt der Mieter/Fahrer kein Eigentum an dem Fahrzeugs oder einzelnen Fahrzeugteilen.
- 2.Dritt-Schäden: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er die Haftung von Ansprüchen Dritter auf öffentlichen Straßen für bis zu 5.000 € und bei Fahrten auf einer Rennstrecke (auch Touristenfahrten Nürburgring-Nordschleife) für bis zu 10.000 € übernimmt. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem.
- 3.Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt, bzw. als Sicherheit hinterlegt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
- 4.Eine Kautionszahlung vor Mietantritt ist erforderlich.
§ 3. Teilnahme an einem begleitetem Fahren oder Mitfahrten.
- 1.Die Harald Fischer & Markus Flender GbR bietet bei Veranstaltungen Mitfahrgelegenheiten in Fahrzeugen an.
- 2. Die Veranstaltungen dienen insbesondere nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
- 3.Der Veranstalter stellt Fahrzeuge zur Verfügung, die für den Einsatz auf Rennstrecken geeignet sind und sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Es werden nur qualifizierte und erfahrene Fahrer die Fahrten durchführen.
- 4.Der Teilnehmer kennt die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Bedingungen des Veranstalters und des Betreibers der Rennstrecke und verpflichtet sich, sich an sämtliche Verhaltensregeln zu halten.
- 5.Der/die Beifahrer/in können während der Fahrt zu jeder Zeit auf die Geschwindigkeit und Fahrweise Einfluss nehmen. Der Fahrer wird (Vorausgesetzt, die Fahrsicherheit erlaubt die Anweisungen) diese sofort umsetzen, damit das Fahren für den/die Beifahrer/in zum besonderen Erlebnis wird.
- 6.Eine Haftung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten, für Personen- und/oder Sachschäden, welche dem Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, sind außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- 7.Der Teilnehmer sichert zu, dass er nicht unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen leidet; Andere Leiden oder Krankheiten, die die Teilnahme beeinträchtigen können, liegen ebenfalls nicht vor.
- 8.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von ihm geschuldete Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Dabei verpflichtet sich der Veranstalter den Dritten sorgfältig auszuwählen, so dass der Teilnehmer eine Leistung gleicher Art und Güte erhält. In solchen Fällen übernimmt der Veranstalter für zu erbringende Leistung keine Haftung, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten.
Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Kfz oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung Klausel. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei unplanmäßiger Streckenschließung oder Unfall-Wetterbedingung Schließung erstattet der Vermieter keine Rückforderung des Mietpreises. Sollte die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.